Gesamtkirchengemeinde - Katholisch
Vergleichbar dem Gesamtverband (Gemeindeverband) ist die G. v. a. in den (Erz-)Bistümern Freiburg u. Rottenburg-Stuttgart eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. § 24 Abs. 3 KiStG BW) u. stellt den Zusammenschluss mehrerer rechtlich eigenständig bleibender Kirchengemeinden zu einer G. in einer Kommune, größeren Stadt od. neuen Seelsorgeeinheit m. mehreren KGde. dar (vgl. z. B. § 6 Abs. 1 KGO Rottenburg-Stuttgart). …