Geschehen, rechtserhebliches - Katholisch
Die deutschsprachige Kanonistik verwendet in Lehr- u. Handbüchern den Ausdruck G. als zusammenfassenden Begriff für rechtlich relevante Tatsachen u. rechtserhebliches Handeln (Handeln, rechtserhebliches). Während Eduard Eichmann in seinem Lehrbuch des Kirchenrechts auf Grund des Codex Iuris Canonici (bis einschließlich in der 4. Aufl. 1934, 124-130) den betr. Abschnitt m. „Rechtstatsachen und Rechtshandlungen“ überschrieben hatte, hat Klaus Mörsdorf im Zu…