Gesetzesanalogie - Katholisch
Die G. stellt neben der Anwendung allg. Rechtsprinzipien (sog. Rechtsanalogie) – wobei die aequitas canonica beachtet werden muss –, der Rechtsauffassung u. -praxis der Römischen Kurie (sog. stilus curiae) u. der gemeinsamen u. beständigen kan. Lehre das wichtigste Mittel zur Auffüllung von Gesetzeslücken dar. C. 19 sieht für den Fall, dass in einer bestimmten Frage eine klare Rechtslage aufgrund von Gesetzes- od. Gewohnheitsrecht fehlt, die Heranziehung von Gesetzen vor, die für ähnliche g…