Gesetzesfähigkeit - Katholisch
Kirchl. Gesetze müssen bestimmte inhaltliche Voraussetzungen (Wesenselemente) erfüllen, o. die sie nicht zustande kommen bzw. bei Wegfall erlöschen. Näherhin nennt c. 29 als Wesenselemente eines Gesetzes neben dem zuständigen Gesetzgeber u. der Allgemeinverbindlichkeit auch die passiv gesetzfähige Gemeinschaft, o. dass diese von CIC u. CCEO genauer definiert wird. Gemeint ist jedoch ein beständiger Personenkreis, der fähig ist, ein Gesetz zu einer dauer…