Gesetzesgeltung - Katholisch
Kirchengesetze sind für alle Menschen verbindlich, soweit sie inhaltlich göttliches Recht (Ius divinum) zum Gegenstand haben. Die rein kirchl. Gesetze (leges mere ecclesiasticae) dagegen verpflichten nur diejenigen, die in der kath. Kirche getauft od. in sie aufgenommen worden sind u. die ferner den Vernunftgebrauch besitzen u., sofern im Recht nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, das siebente Lj. vollendet haben (c. 11; c. 1490 CCEO). Im Unterschied zu can. 1…