Gesetzesirrtum - Katholisch
Obwohl Irrtum (error) als falsches Urt. über die Wirklichkeit, Unkenntnis (ignorantia) als dauerhaftes Nichtwissen u. inadvertentia als vorübergehendes Nichtwissen (Unbedachtheit) begrifflich zu unterscheiden sind, werden sie im KR bzgl. ihrer Rechtsfolgen grds. gleich behandelt, sind aber vom Zweifel (dubium) zu unterscheiden. Der Irrtum kann unüberwindbar (stets unverschuldet) od. überwindbar (i. d. R. verschuldet) sein. Der G. bezieht sich auf die Existenz, die Nat…