Gesetzesverletzung - Katholisch
G. (violatio legis, c. 1401) ist jedes Handeln od. Unterlassen, das dem Norminhalt eines Gesetzes zuwider geschieht, sei dieser gebietender, verbietender, rechtsfeststellender od. rechtsgewährender Art. Die Verletzung des gebietenden Gesetzes geschieht durch Unterlassen (Bsp.: Unterlassen der applicatio pro populo [Applikationspflicht] durch den Pfarrer entgegen c. 534 § 1), die des verbietenden durch Handeln (Bsp.: Verrat des Büßers u. der Sünde [Beichtgeheimnis] gegen c. 983 § …