Gesetzgebung - Katholisch
Die G. ist wichtigster Bestandteil der im göttlichen Recht (Ius divinum) grundgelegten (vgl. c. 129; c. 979 CCEO) hoheitlichen Hirten- bzw. Leitungsvollmacht (potestas regiminis), die in gesetzgebende, ausführende u. richterliche Gewalt unterschieden wird (c. 135; c. 985 CCEO). Die G. geht ausschließlich von jenen kirchl. Autoritäten aus, die über Gesetzgebungsvollmacht (potestas legislativa) verfügen u. kann – außer vom höchsten Gesetzgeber – …