Gesetzgebungsvollmacht - Katholisch
Die G. (potestas legislativa) ist als die erste Rechtsquelle des KR wichtigster Bestandteil der im göttlichen Recht (Ius divinum) grundgelegten (vgl. c. 129) hoheitlichen Hirten- bzw. Leitungsvollmacht (potestas regiminis), die in gesetzgebende, ausführende u. richterliche Gewalt unterschieden wird (c. 135; c. 985 CCEO).
Allein ein zuständiger Gesetzgeber hat die Vollmacht, ein Gesetz zu erlassen. Der auf Montesquieu zurückgehende Grundsatz der Gewaltenteilung bz…