Gesetzmäßigkeit - Katholisch
G. ist die Übereinstimmung des Handelns od. Verhaltens gesetzesunterworfener natürlicher (vgl. auch consuetudo secundum legem/Gewohnheitsrecht) od. jur. Personen (Juristische Person, kirchliche) m. dem Gesetz. Ausdrücklich sind in c. 135 (vgl. c. 985 CCEO) Gesetzgebung, Rechtsprechung u. Verwaltung an das Gesetz gebunden; dadurch soll Rechtssicherheit geboten u. willkürliche Rechtsanwendung in Rechtsprechung u. Verwaltung verhindert werden. Bzgl. der Gesetzgebung…