Gesundheitszeugnis, kirchliches - Katholisch
1. Das G. ist ein vom allg. KR vorgeschriebener Bestandteil des Skrutiniums über die Eigenschaften eines Weihebewerbers. Es dient dem positiven Nachweis der kanonischen Eignung in gesundheitlicher Hinsicht (cc. 1051 u. 1052) u. der Urteilsbildung des zuständigen Oberen, die das G. einbeziehen muss, durch dieses aber nicht erübrigt wird.
2. Bei der Aufnahme in das Priesterseminar muss entspr. der Ordnung für die Priesterbildung die physische u. psychische…