Gewaltenkontrolle - Staatlich
Den Verfassungsstaaten der Gegenwart ist als gemeinsame Überlieferung das Prinzip der Gewaltenteilung gemeinsam. Dieser Begriff wird dafür verwandt, dass ein Staat unterschiedliche Grundfunktionen (Gesetzgebung, Vollziehung, Rspr.) erfüllt u. diese Funktionen versch. Organen (Parlamente, Exekutivorgane, Gerichte) zugeordnet sind. Die Funktionentrennung wird nicht strikt durchgehalten; vielmehr nehmen Parlamente in beschränktem Maße exekut…