Gewaltenteilung - Staatlich
G. meint die Trennung der drei grundlegenden Staatsfunktionen Exekutive, Legislative u. Judikative sowie deren Zuweisung zu institutionell-organisatorischen sowie personell unabhängigen Staatsorganen zur Verhinderung von Machtmissbrauch u. rechtsstaatlicher Sicherung individueller bürgerlicher Freiheiten.
1. Hist. Entwicklung: Die G. findet ihre Wurzeln bereits in der Antike m. dem geistigen Entwurf der gemischten Verf. (Herodot, Platon, Aristoteles m. der Unter…