Gewissensfreiheit - Staatlich
1. Allg.: Die G. ist ein in Art. 4 Abs. 1 GG geschütztes Grundrecht u. steht nach heutiger Ansicht selbständig neben der ebenfalls von Art. 4 Abs. 1 GG geschützten Religionsfreiheit, Glaubensfreiheit u. Bekenntnisfreiheit. Die G. ist nicht auf dt. Staatsbürger beschränkt; sie ist ein sog. Menschenrecht. Sie ist jedoch lediglich ein Individual- u. kein Kollektivfreiheitsrecht.
2. Schutzgehalt: Geschützt wird durch die G. zunä…