Gewissheit - Katholisch
G. von Glaubenslehren: G. bez. den Grad der Verbindlichkeit einer theol. Lehre u. damit deren Wahrheitsqualität. Im KR folgt daraus die gestuft erwartete Antworthaltung der Gläubigen: Wahrheiten, die „kraft göttlichen und katholischen Glaubens“ zu glauben sind (c. 750 § 1; c. 598 § 1 CCEO); „alle und jede einzelne“ Frage der Glaubens- u. Sittenlehre, die vom kirchl. Lehramt definitiv vorgelegt wurden u. wie Dogmen Glaubenszustimmung („assensus fidei“) verlangen (c. 750 § 2; c. 598 § 2 CCEO); nicht …