Glaubenszustimmung - Katholisch
Die in c. 752 u. c. 599 CCEO erwähnte G. (assensus fidei) bez. die von allen Katholiken (i. S. v. c. 11 bzw. c. 1490 CCEO) erwartete, rechtlich normierte Antworthaltung auf spezifische Äußerungen des unfehlbaren Lehramtes der Kirche bzgl. der Glaubens- u. Sittenlehre. Theoretisch lassen sich drei Erkenntnisebenen unterscheiden, denen drei unterschiedliche Verpflichtungsgrade zugeordnet sind: a) An oberster Stelle stehen die Glaubensdogmen, die im schriftl…