Gliedkirche - Evangelisch
Die Entscheidung über die Annahme der Reformation sowie ggf. die reformatorisch-konfessionelle Ausrichtung u. die Leitung der jeweiligen Kirche wurden spätestens m. dem AR von 1555 auf die Reichsstände übertragen. Folge dieses landesherrlichen Kirchenregiments (Kirchenregiment, landesherrliches) war u. ist bis heute die Organisation des dt. Protestantismus in territorial begrenzte u. konfessionell weitgehend homogene Landeskirchen. Durch Veränderung der territorialen Abmessungen u. zahl…