Glossenapparate - Historisch
Als G. bez. man die gesamte Glossierung einer Rechtssammlung, insofern sie in der handschriftlichen bzw. gedr. Überlieferung als eine aus der jeweiligen Vorlage von Anfang an feststehende Erg. dem Quellentext beigesetzt wurde. G. verdanken sich somit teils der Standardisierung von Einzelglossen im Zuge eines Prozesses der Benutzung u. Überlieferung, bei dem sich der G. aus zunächst noch variablen Glossenkompositionen herauskrista…