Gottesbezug - Staatlich
Unter G. wird der im Einzelnen in unterschiedlichen Formen vorkommende Hinweis auf Gott in Rechtstexten verstanden, wie er insb. in Präambeln von Verf. u. funktional vergleichbaren Texten vorkommt. In einigen ausl. Verf., in denen eine echte invocatio dei zu finden ist, kommt ihm eine gewisse Legitimationsfunktion zu. Wenn hingegen das Grundgesetz u. ähnlich einige ältere, aber auch neuere Landesverfassungen von der „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ sprechen, steht Gott als Symbol…