Gottesdienst - Staatlich
Der G. ist für viele Religionsgemeinschaften, so auch für die chr. Kirchen, die zentrale Ausdrucksform des jeweiligen Glaubens. Das Recht des G., d. h. das ius liturgicum, gehört daher zu den wichtigen Regelungsgegenständen des internen Rechts der Religionsgemeinschaften bzw. des KR. Es ist für die röm.-kath. Kirche im CIC/1983 u. für…