Gottesurteil - Historisch
Ein G. (iudicium Dei, Ordal) ist eine gleichermaßen rechtlich wie auch religiös legitimierte Ritualhandlung, die der Wahrheitsfindung dient. Das G. basiert auf dem Grundgedanken, dass in Rechtsfällen, in denen die menschliche Urteilskraft an ihre Grenzen gelangt, Gott bzw. eine Gottheit als Zeuge angerufen u. um ein Votum zum Streitfall gebeten werden kann. Als berufenes G. ist es von unberufenen G. abzugrenzen. Nachweisbar in einer Vi…