Großerzbischof - Ostkirchlich
G. (archiepiscopus maior) wird der Ersthierarch m. supra-metropolitaner Vollmacht einer kath. Kirche sui iuris orient. Tradition genannt, der (noch) nicht Patriarch ist (c. 151 CCEO). Die erst seit P. Pius XII. gebräuchliche Bez., die auf c. 8 des Konzils von Ephesus zurückgeht (Unabhängigkeit der Kirche Zyperns von Antiochia), unterscheidet den G. als Vater u. Haupt seiner Kirche eigenen Rechts von einem gewöhnlichen Ebf. (archiepiscopus minor) u. Metropoliten. G. u. großerzbischöfliche …