Grund, kanonischer - Katholisch
Unter den Begriff des G. (causa canonica) fällt all das, was von Rechts wegen eine Handlung ge- od. verbietet. Ein G. kann öffentlich od. geheim sein, es handelt sich in jedem Fall um den G. für eine Rechtshandlung od. deren Unterlassung, der ausdrücklich vom Recht der Kirche vorgesehen wird u. dessen Vorliegen Voraussetzung dafür ist, dass ein gültiges u. erlaubtes Handeln zustande kommt.
Zwar kommt der Begriff G. nur einmal ausdrücklich im CIC vor (vgl. c. 1030; der entspr. c. 755 CCEO…