Guter Glaube - Katholisch
G. (bona fides) bez. die persönliche Überzeugung von der Rechtmäßigkeit, Richtigkeit bzw. Legitimität des eigenen Handelns. Im KR genießt der urspr. im römischen Recht verankerte Begriff explizite Bedeutung für Fälle, in denen ein normwidriges Verhalten (Tun od. Unterlassen) vorliegt, der Akteur aber überzeugt ist u. darauf vertraut, dass das eigene Handeln rechtens ist. Das KR schützt damit die persönliche Überzeugung angesichts von objektiver Rechtswidrigkei…