Guter Ruf - Katholisch
Der CIC/1917 kannte das in c. 220 u. c. 23 CCEO normierte Grundrecht aller Gläubigen (Grundrechte und Grundpflichten der Christen) auf g. R. u. den Schutz der eigenen Intimsphäre noch nicht, regelte aber die sog. Infamie, die als Ehrverlust im Strafrecht u. Prozessrecht des CIC/1917 verankert war. Es wurde gem. can. 2293 § 1 die infamia iuris, die für bestimmte Fälle rechtlich vorgesehene Sühnestrafe, von der infamia facti gem. can. 2293 § 3 unterschieden, die gegeben war, wenn eine Person faktisch bei…