Haftung - Katholisch
M. der Rechtsfigur der H. kommt das naturrechtlich begr. Axiom zur rechtlichen Entfaltung, dass derjenige, der einem anderen Schaden zufügt, haftungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen ist. Ethisch korrespondiert H. als Gegensatz zur Schuld. Diese ist als rechtliches Sollen zu begreifen, H. hingegen ist das Einstehenmüssen für den Fall der Nichterfüllung.
In c. 128 wird festgestellt, dass derjenige, der unrechtmäßig entweder durch eine Rechtshandlung od. durch eine andere m. Vorsatz (dolus)…