Handeln, rechtserhebliches - Katholisch
Den Ausdruck H. verwendet die kan. Lit., um alle Handlungen (Handlung, rechtsgeschäftliche) zusammenzufassen, die in irgendeiner Weise Gegenstand von Rechtsnormen sind. Dabei kann es um ein Tun od. um ein Unterlassen gehen, nicht aber um eine bloße Rechtstatsache (z. B. Alter, Geschlecht, Tod, Zeitablauf usw.). Ob ein Verhalten rechtserheblich ist od. nicht, kann nur im Verhältnis zu einer bestimmten Rechtsordnung entschieden werden: Eine Handlung, …