Hauptberufliche - Katholisch
Auf der Wortebene ist der Begriff der H. dem geltenden universalkirchlichen Recht fremd, wenngleich es H. der Sache nach kennt. Im weiteren Sinn sind unter H. alle Kleriker u. Laien zu verstehen, die hauptamtlich für die Kirche arbeiten, sei es als Kirchenbeamte od. m. einem kirchl. Arbeitsvertrag. Es können demnach Personen sein, die ein munus od. officium (Amt) im Namen der Kirche ausüben. Dies kann aber auch bei Ehrenamtlichen od. nebenberuflich Tätigen der Fall sein…