Heilige Orte - Katholisch
1. Begriff: Alle Religionen kennen H. als meist territorial umgrenzte (seltener als Wanderheiligtümer, wie Bundeslade u. Bundeszelt als Wohnort Jahwes) u. bleibende Stätten der Verehrung der Gottheit u. der Versammlung der Menschen. In der kath. Kirche werden H. durch Weihung (dedicatio) od. Segnung (Benediktion) auf Dauer dem profanen Gebrauch entzogen u. ausschließlich einer religiösen Zielsetzung bestimmt, nämlich der Feier des Gottesdienstes od. der Bestattung der Gläubigen (c. 1205). Aufgrund d…