Heimatpfarrei - Katholisch
Der Begriff H. findet sich zwar nicht explizit, doch lassen sich die Termini domicilium (Wohnsitz), paroecia propria (eigene Pfarrei) bzw. originaria (Herkunftspfarrei) zuordnen. Nach dem Territorialprinzip knüpft die Rechtsstellung einer Person zur Wahrnehmung bestimmter Rechte u. Zuordnung von Pflichten an den Aufenthalt in einem kirchl. Gebietssprengel (Pfarrei/Quasipfarrei) ihrer Ritus-Kirche an. Gläubige erwerben die Seelsorgezuständigkeit am Ort ihrer zentralen Lebensvollzüge …