Heiratsalter - Staatlich → Sehe Ehefähigkeit
Heiratsalter - Katholisch
Der kirchl. Gesetzgeber gibt ein H. i. S. eines Ehemündigkeitsalters vor: Frauen müssen das 14., Männer das 16. Lj. vollendet haben, um gültig heiraten zu können (c. 1083 § 1; c. 800 § 1 CCEO). Gem. den Normen zur Zeitberechnung (c. 203; c. 1546 CCEO) ist eine Eheschließung ab dem Tag nach dem 14. bzw. 16. Geburtstag möglich (Ehefähigkeit).
Im MA galt im Anschluss an das römische Recht (Codex Iustinianus 5, 4, 24) ein niedrigeres H.; en…