Imbreviatur - Historisch
Die I. ist die Aufzeichnung eines Notars über eine Rechtshandlung, die in seiner Gegenwart stattfand, u. zwar in gekürzter Form u. m. Abk. ([im-/ab-]breviatura). Auf der Grundlage der I. fertigte der Notar eine Urkunde od. (z. B. bei deren Verlust) weitere Urkunden aus. Die I. hatte öff. Beweiskraft u. wurde vom Notar, manchmal auch in einem Archiv od. bei Gericht, aufbewahrt. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit wurden seit dem 12. Jh., ausgehend von Italien, I. in I.-Büc…