Immunität - Historisch
I. ist ein Recht, das sowohl Güter der Kirche als auch der Kleriker von bestimmten Abgaben (z. B. Grundsteuern) bzw. Aufgaben (z. B. Kriegsdienst) befreit (Pirhing, 1695, ad X 3, 49). Im etymologischen Sinne bedeutet I. die Freiheit von Lasten (munera). Im modernen Sinne ist I. ein Aspekt der breiteren Frage nach dem Verhältnis von Kirche u. Staat. Drei Arten der I. werden seit der frühneuzeitlichen Kanonistik unterschieden (Pirhing, 1695; Murill…