Imprimatur - Katholisch
Als I. (übers.: Es möge gedruckt werden) wird die kirchl. Druckerlaubnis gem. cc. 822-832 (cc. 651-666 CCEO) bez., die m. Namen, Ort u. Datum im betr. Druckerzeugnis verzeichnet wird (PCLT, 1987). Sie findet ihren hist. Ausgang im 16. Jh. in der Bücheraufsicht der Kirche (Zensur) durch den Index librorum prohibitorum, der 1966 durch die Kongr. für die Glaubenslehre aufgehoben wurde. Gem. der geltenden Neuregelung stellt die Druckerlaubnis einen Ausdruck des bfl. Aufsichtsrechts über Druc…