Indizienbeweis - Katholisch
Der I. ist eine Form der richterlichen Beweisauswertung (Beweis), die bereits in hellenistisch-röm. Gerichtspraxis greifbar ist, dann auch vom kan. Recht rezipiert wurde. Aus sicheren Indizien wird beim I. indirekt eine Mutmaßung über einen strittigen Sachverhalt abgeleitet. Das kirchl. Recht (c. 1586; c. 1265 CCEO) spricht nur von der aus Indizien abgeleiteten richterlichen Vermutung. Sie ergibt meist eine gestufte Basis der Wahrscheinlic…