Infamie - Historisch
I. war im kirchl. Recht die Bez. für eine Minderung od. den Verlust der Ehre u. des guten Rufs u. hatte eine Beschränkung der Rechtsstellung eines Kirchengliedes zur Folge. Aus dem römischen Recht übernommen, stand I. u. a. im Zusammenhang m. Vergehen gegen den Glauben, die guten Sitten u. m. Fälschungsdelikten. I. galt als Sühnestrafe u. war oft m. der Exkommunikation bzw. dem persönlichen Interdikt verbunden. Wie Gratian u. die Dekretisten unterschied der CIC/1917 (vgl. cann. 2293-2295) zwischen tatsächlichem (…