Innere Angelegenheiten - Staatlich
Religionsgemeinschaften pflegen die Menschen ganzheitlich anzusprechen u. hierbei nicht nur sakrale, sondern auch profane Zwecke zu verfolgen. Die für die Abgrenzung zum Staat entwickelte Bereichslehre – die in mancher Hinsicht Berührungspunkte zur Unterscheidung von ius in sacra u. ius circa sacra aufweist – zielt darauf ab, die eigenen Angelegenheiten danach einzuteilen, ob sie den Innen- od. Außenbereich betreffen. D…