Institutentheorie - Historisch
Das Vat II setzt die Vermögensfähigkeit der Kirche voraus, die ein integrierender Bestandteil von deren Rechtsfähigkeit u. im Charakter der Kirche als persona moralis (Moralische Person) (c. 113 § 1) grundgelegt ist. Damit ist die Frage nach den vermögensrechtlichen Rechtssubjekten in der Kirche aber noch nicht beantwortet. In der hist. Entwicklung wurden unterschiedliche Lösungen über den Träger des Vermögens vertreten, Theorien, die jeweils zeitge…