Interdikt - Katholisch
I. zählt neben Exkommunikation u. Suspendierung zu den Beugestrafen. Der CIC hält am persönlichen I., das überwiegend gegen Laien angedroht wird, jedoch nicht mehr am I. über Orte u. Gemeinschaften fest. Ein I. untersagt jedweden Dienst bei der Feier der Eucharistie od. einem anderen Gottesdienst, die Sakramentenspendung u. Spendung der Sakramentalien sowie den Sakramentenempfang (cc. 1332 i. V. m. 1331 § 1, 1° u. 2°; vgl. c. 1431 § 1 CCEO). Nach Verhängung od. Feststellung muss die Person von…