Interkommunion - Katholisch
Das geltende Recht kennt weder den Begriff noch ein weites Konzept der I., kennt aber Normen zur Communicatio in sacris in c. 844 u. c. 671 CCEO in Einzelfällen. Der theol. Hintergrund u. die entspr. Begründung dieser Normen ist die erneuerte Ekklesiologie des Vat II, sodass LG 8 festhält, dass die kath. Kirche die Vollform in der Subsistenz der Kirche Jesu Chr. ist, außerhalb der kath. Kirche aber i. S. der Lehre von der communio non plena Formen von Kirchlichkeit in nichtkatholi…