Interzelebration - Katholisch
Als I. wird die gemeinsame Zelebration der Eucharistie zwischen einem kath. Priester u. einem Priester od. Amtsträger einer anderen chr. Kirche od. kirchl. Gemeinschaft bez. Die I. ist gem. c. 908 u. c. 702 CCEO ausdrücklich verboten u. wird als Straftat gegen die Einheit der Kirche m. einer gerechten (c. 1365) bzw. angemessenen Strafe (c. 1440 CCEO) bedroht. Die Strafe ist unbestimmt u. tritt nicht als Tatstrafe von selbst ein, sondern muss als Spruchstrafe verhängt …