Interzession - Katholisch
Im kan. Recht wird m. dem vom lat. Verb intercedere abgeleiteten Begriff I. in einer weiten Begriffsverwendung das Ein- od. Dazwischentreten eines bestimmten Sachverhaltes (etwa einer zeitlichen Frist od. einer räumlichen Entfernung) verstanden. Daneben wird I. in einem spezifischen Sinn verstanden als Fürsprache, so erscheint I. in den geltenden Kodifikationen als Fürsprache der Heiligen zugunsten der Gläubigen (vgl. c. 1186; c. 884 C…