Investitur - Katholisch
1. Im germanischen Recht bez. die I. (investitura = Einkleidung, Bekleidung) die förmliche Besitzeinweisung einer Person in das Eigentum an einem Grundstück durch den bisherigen Eigentümer, später auch die Einweisung des Lehensmannes in das Lehen, die von der Überreichung bestimmter Symbole begleitet wurde. Im Zusammenhang m. dem Eigenkirchenwesen wurde die Übertragung einer niederen Kirche durch den Eigenkirchenherren an einen Priester ebenfalls als I. bez.; dabei wurden als Symbole z…