Irregularität - Katholisch
I. bez. ein dauerhaftes Hindernis, das Weihesakrament zu empfangen (c. 1041) od. auszuüben (c. 1044 § 1).
Im CIC/1917 wird noch zwischen I. ex defectu u. ex delicto unterschieden. Irregulär für den Weiheempfang ist gem. c. 1041 wer an einer psychischen Erkrankung leidet (amentia od. psychica infirmitas, 1°); wer die Straftat der Apostasie, Häresie od. des Schismas begangen hat (2°); wer durch die Ehe, Weihe (Ordination, Weihe) od. ein öff. Gelübde an der Eheschließung gehindert od. m. einer bereits ve…