Ius commune - Katholisch
Seit dem Hochmittelalter bez. der Begriff I. die Quellen des röm.-kan. Rechts (insb. das Corpus Iuris Civilis u. Corpus Iuris Canonici) einschließlich der gelehrten Doktrin des Rechts. Als Gesamtheit weiträumig einheitlich geltender Rechtsüberzeugungen u. -normen tritt das I. neben die partikularen Rechte einzelner Orte od. Gebiete. Seine Jhh. währende Herrschaft wird erst durch die neuzeitlichen Kodifikationen abgelöst.
Der CIC/1917 verwendet den Begriff m. Blick auf den Geltungsbereich des ki…