Ius dispositivum - Katholisch
Im Gegensatz zum zwingenden Recht (ius cogens), zeichnet sich das dispositive Recht (auch: abdingbares od. nachgiebiges Recht) durch Nachgiebigkeit aus. I. beansprucht nur insofern Geltung, als nicht etwas anderes vereinbart od. verfügt wurde, u. ist durch hoheitliche Organe u. die Parteien im Wege der vertraglichen Vereinbarung abänderbar od. vollständig ausschließbar, wodurch es ein Mittel der Privatautonomie darstellt.
I. ist Teil des ius humanum positivum. Im Kan. Recht fallen unter das…