Ius in re - Katholisch
Der Ausdruck I. wird i. d. R. als Komplementärbegriff zum Ausdruck Ius ad rem verwendet. Der Ausdruck Ius ad rem bez. das Recht darauf, etwas zu erhalten; wer das Betr. tatsächlich erhält, erwirbt daran das I. Die beiden auch sonst in der Rechtswissenschaft gebräuchlichen Begriffe werden im kan. Sprachgebrauch v. a. für die versch. Schritte im Zuge der Verleihung eines KA verwendet. Während alle Formen der Amtsübertragung zu einem I. führen, ist der Ausdruck Ius ad rem nur bei bestimmten Formen der Amtsübe…