Ius nativum - Katholisch
Der Terminus I. n. entstammt dem Ius Publicum Ecclesiasticum im 19. Jh. u. ging in lehramtliche Dokumente u. schließlich in den CIC/1917 ein. Die Wendung i. n. betonte die rechtliche Unabhängigkeit u. Selbständigkeit der Kirche als societas perfecta von staatl. Beeinflussung od. Bevormundung u. behauptet damit Rechte über einen eigenen kirchl. Freiraum gegenüber dem Staat. Die Verwendung des Terminus i. n. hat vor dem Hintergrund der erneuerten Ekklesiologie des Vat II, das sich m. der Communio-Ekklesiologie vo…