Ius quaesitum - Katholisch
I. (dt.: wohlerworbenes Recht, w. R.) dient im engen Sinn als Sammelbezeichnung für verschiedenste Rechtspositionen (einschließlich Anwartschaften), die sich der Einzelne durch rechtserhebliches Handeln (z. B. Versprechen, Vertrag, Verleihung, Ersitzung, Ordensprofess, Gewohnheit [Gewohnheitsrecht] u. a. m.) rechtmäßig erworben hat. Natürliche u. vom objektiven Recht jedermann zugesprochene subjektive Rechte fallen nicht unter den Begriff des I. Zu den typischen I. i…