Jugendhilfe - Staatlich
Die staatl. J. (heute: Kinder- u. Jugendhilfe) ist ein Handlungsfeld der sozialen Arbeit auf der Grundlage des Achten Buches SGB, das seinen Vorläufer in der Jugendwohlfahrtsgesetzgebung seit der Weimarer Zeit hat u. dem Sachbereich der öff. Fürsorge zuzurechnen ist. Die J. umfasst einerseits Sozialleistungen zugunsten junger Menschen u. Familien im Bereich der Beratung u. Hilfen zur Erziehung (Kindererziehung) durch pädagogisch geschultes Personal der Jugendämter u. sowie Dienste u. Einrichtung…